Sicherheitsausrüstung
Mindestens an Bord von Freizeitbooten und -fahrzeugen mitzuführende Rettungs- und Sicherheitsausrüstung in Bezug auf die Entfernung von der Küste oder dem Ufer.
1. Gemäß Art. 54 des Ministerialdekrets Nr. 165 vom 28.07.08
2. ISO 9650-konforme italienische Konfiguration
3. Gemäß ISO 12402-4 Auftrieb 100 N innerhalb von 6 MM
Nach ISO 12402-3 Auftrieb 150 N über 6 MM
4. Gemäß MED 96/98. Einhaltung des Ministerialdekrets 385 vom 29.09.99
5. Regulierung: Durchmesser 8 mm. Länge 30 m.
6. Gemäß MED 96/98-Standards. Einhaltung des Ministerialdekrets 385 vom 29.09.99
7. Siehe Tabelle A
8. Bezogen auf den Bereich, in dem Sie navigieren
9. Gemäß Tabelle D des DMS Nr. 279 vom 28.05.88
10. Für die Tagesnavigation innerhalb von 12 MM können sie durch eine 36o ° Taschenlampe ersetzt werden
11. Für Einheiten mit einer Länge von mehr als 12 Metern. Pfeife und Glocke werden ebenfalls benötigt (letztere kann durch eine tragbare Hupe ersetzt werden)
12. RTF-Lizenz ist erforderlich
13. Siehe Tabelle B1 / B2 / B3
Notsignale
|
INNERHALB 3 MM |
INNERHALB 6 MM |
INNERHALB 12 MM |
INNERHALB VON 50 MM |
OHNE GRENZEN |
FEUER VON HAND |
2 |
2 |
2 |
3 |
4 |
FALLSCHIRM-RAKETE |
- |
2 |
2 |
3 |
4 |
RAUCHEN SIE BOETTA |
1 |
2 |
2 |
2 |
3 |
Tabelle A – Notsignale |
Feuerlöscher für "CE" gekennzeichnete Geräte
RUMPFTYP |
ANZAHL UND ABSCHALTKAPAZITÄT |
POSITIONIERUNG |
SCHIFFE |
1 mit 34B Kapazität |
Keine Spezifikation |
BOOTE WENIGER ALS 10MT. |
1 oder mehr mit tot. 68B |
Weniger als 1 mt. vom Fahrersitz |
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1 oder mehr mit tot. 68B |
Weniger als 2 Meter. aus dem Motorraum |
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1 oder mehr mit tot. 68B |
Weniger als 2 Meter. von Flammengeräten |
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1 oder mehr mit tot. 68B |
Weniger als 5 Meter. von jedem Liegeplatz |
BOOTE ÜBER 10MT. |
Zu den Feuerlöschern für kleinere Boote muss ein Feuerlöscher mit ausreichender Kapazität für das Volumen des Motorraums hinzugefügt werden |
Tabelle B1 - Feuerlöscher für "CE"-gekennzeichnete Geräte |
Feuerlöscher für Geräte, die NICHT mit "CE" gekennzeichnet sind
RUMPFTYP |
GESAMTE MOTORLEISTUNG |
ANZAHL UND ABSCHALTKAPAZITÄT |
SCHIFFE |
Beliebig |
1 von (keine Angabe) |
BOOTE INNERHALB VON 12 MM |
25 PS |
1 von 13B |
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200 PS |
1 von 21B |
|
Über 200 PS |
1 von 34B |
Tabelle B2 - Feuerlöscher für Einheiten, die NICHT mit "CE" gekennzeichnet sind - Innerhalb von 12 MM |
RUMPFTYP |
GESAMTE MOTORLEISTUNG |
AUF DEM DASHBOARD |
IN DER NÄHE DER MOTOREN |
IN JEDEM ANDEREN LOKALEN |
BOOTE ÜBER 12 MM |
100 PS |
1 von 13B |
1 von 21B |
1 von 13B |
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200 PS |
1 von 13B |
2 von 13B |
1 von 13B |
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400 PS |
1 von 13B |
1 von 21B + 1 von 13B |
1 von 13B |
|
500 PS |
1 von 13B |
1 von 34B + 1 von 21B |
1 von 13B |
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über 500 PS |
1 von 13B |
2 von 34B |
1 von 13B |
Tabelle B3 - Feuerlöscher für Einheiten, die NICHT mit "CE" gekennzeichnet sind - über 12 MM |