Sicherheitsausrüstung Mindestens an Bord von Freizeitbooten und -fahrzeugen mitzuführende Rettungs- und Sicherheitsausrüstung in Bezug auf die Entfernung von der Küste oder dem Ufer. 1. Gemäß Art. 54 des Ministerialdekrets Nr. 165 vom 28.07.08
2. ISO 9650-konforme italienische Konfiguration
3. Gemäß ISO 12402-4 Auftrieb 100 N innerhalb von 6 MM
Nach ISO 12402-3 Auftrieb 150 N über 6 MM
4. Gemäß MED 96/98. Einhaltung des Ministerialdekrets 385 vom 29.09.99
5. Regulierung: Durchmesser 8 mm. Länge 30 m.
6. Gemäß MED 96/98-Standards. Einhaltung des Ministerialdekrets 385 vom 29.09.99
7. Siehe Tabelle A
8. Bezogen auf den Bereich, in dem Sie navigieren
9. Gemäß Tabelle D des DMS Nr. 279 vom 28.05.88
10. Für die Tagesnavigation innerhalb von 12 MM können sie durch eine 36o ° Taschenlampe ersetzt werden
11. Für Einheiten mit einer Länge von mehr als 12 Metern. Pfeife und Glocke werden ebenfalls benötigt (letztere kann durch eine tragbare Hupe ersetzt werden)
12. RTF-Lizenz ist erforderlich
13. Siehe Tabelle B1 / B2 / B3
Notsignale | INNERHALB 3 MM | INNERHALB 6 MM | INNERHALB 12 MM | INNERHALB VON 50 MM | OHNE GRENZEN |
FEUER VON HAND | 2 | 2 | 2 | 3 | 4 |
FALLSCHIRM-RAKETE | - | 2 | 2 | 3 | 4 |
RAUCHEN SIE BOETTA | 1 | 2 | 2 | 2 | 3 |
Tabelle A – Notsignale |
Feuerlöscher für "CE" gekennzeichnete Geräte RUMPFTYP | ANZAHL UND ABSCHALTKAPAZITÄT | POSITIONIERUNG |
SCHIFFE | 1 mit 34B Kapazität | Keine Spezifikation |
BOOTE WENIGER ALS 10MT. | 1 oder mehr mit tot. 68B | Weniger als 1 mt. vom Fahrersitz |
| 1 oder mehr mit tot. 68B | Weniger als 2 Meter. aus dem Motorraum |
| 1 oder mehr mit tot. 68B | Weniger als 2 Meter. von Flammengeräten |
| 1 oder mehr mit tot. 68B | Weniger als 5 Meter. von jedem Liegeplatz |
BOOTE ÜBER 10MT. | Zu den Feuerlöschern für kleinere Boote muss ein Feuerlöscher mit ausreichender Kapazität für das Volumen des Motorraums hinzugefügt werden |
Tabelle B1 - Feuerlöscher für "CE"-gekennzeichnete Geräte
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Feuerlöscher für Geräte, die NICHT mit "CE" gekennzeichnet sind RUMPFTYP | GESAMTE MOTORLEISTUNG | ANZAHL UND ABSCHALTKAPAZITÄT |
SCHIFFE | Beliebig | 1 von (keine Angabe) |
BOOTE INNERHALB VON 12 MM | 25 PS | 1 von 13B |
| 200 PS | 1 von 21B |
| Über 200 PS | 1 von 34B |
Tabelle B2 - Feuerlöscher für Einheiten, die NICHT mit "CE" gekennzeichnet sind - Innerhalb von 12 MM
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RUMPFTYP | GESAMTE MOTORLEISTUNG | AUF DEM DASHBOARD | IN DER NÄHE DER MOTOREN | IN JEDEM ANDEREN LOKALEN |
BOOTE ÜBER 12 MM | 100 PS | 1 von 13B | 1 von 21B | 1 von 13B |
| 200 PS | 1 von 13B | 2 von 13B | 1 von 13B |
| 400 PS | 1 von 13B | 1 von 21B + 1 von 13B | 1 von 13B |
| 500 PS | 1 von 13B | 1 von 34B + 1 von 21B | 1 von 13B |
| über 500 PS | 1 von 13B | 2 von 34B | 1 von 13B |
Tabelle B3 - Feuerlöscher für Einheiten, die NICHT mit "CE" gekennzeichnet sind - über 12 MM
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